Wer kann “Begleitetes Wohnen in Familie” in Anspruch nehmen?Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die zu einer eigenständigen Lebensführung nicht in der Lage sind, aber auch nicht das umfassende Angebot einer stationären Versorgung brauchen, können Begleitetes Wohnen in Familien in Anspruch nehmen. |
Wieviel Betreuungsentgelt erhält die Familie?Derzeit erhält die Familie für Aufnahme und Betreuung eines psychisch kranken Menschen ca. 800€ im Monat. Dem Bewohner steht zusätzlich Taschengeld und Kleiderpauschale zur Verfügung. Wenn der Bewohner eine Tagesstruktur außerhalb der Familie hat (Werkstatt, Praktikum, Tagesstätte o.ä.) erhält die Familie ca. 730€ monatlich. In dem Betreuungsgeld ist Essen, Unterkunft (eigenes Zimmer), sowie ein Pflegegeld enthalten. |